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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn nicht umgehend widersprochen wird. Abweichend davon können je nach Auftragsvereinbarung (schriftlich) einzelne Teile davon abweichen und neuer Bestandteil der Geschäftsbedingungen werden.

Die Speicherung und Archivierung von Aufnahmen und Fotos zur Nachbestellung ist Teil der Serviceleistungen und somit vertraglicher Bestandteiler aller Aufträge, sowie bei Erstellung eines Kundenkontos. Die von Ihnen gewählte Kontoaktart zur Benachrichtigung und Geschäftsabwicklung bedarf keiner weiteren Einwilligung und wird in den Auftragsvereinbarungen (schriftlich) aufgenommen.

 

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

 

3. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Matthias Paschke Fotografie

Alexanderstraße 353, 26127 Oldenburg, im folgenden Auftragnehmer genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Abweichende Bedingungen die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden sind unverbindlich.

 

4. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben aus Werbetexten und Marketinginhalten sind nicht als zugesicherte Leistung, Ware, Eigenschaft oder Garantie zu werten. Ein Vertrag kommt erst mit der Absendung der Ware oderdurch eine Auftragsbestätigung zustande.

 

5. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern zu, gemäß Maßgabe des Urheberrechtgesetzes. Der Auftragnehmer kann Nutzungsrechte an den Lichtbildern vergeben, soweit nicht anders vereinbart jeweils nur das einfach Nutzungsrecht. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf einer besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung und Begleichung der im Auftrag festgehaltenen Rechnungsbeträge und Leistungen. Als Urheber kann der Auftragnehmer bei Verwertung der Lichtbilder die Namensnennung verlangen, soweit nicht anders vereinbart wurde. Eine Verletzung des Rechts auch Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer auf Schadensersatz.

Die vom Auftragnehmer erstellten Lichtbilder und Leistungen sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Es ist dem Auftraggeber (unbeschadet der Schranken des Urheberrechtgesetzes), wenn nicht zuvor anders vereinbart, nicht gestattet die erstellten Lichtbilder zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder in sonst einer Weise zu verwerten.

 

6. Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach § 312g Absatz 1 BGB (Widerrufsrecht) ist ausgeschlossen, da die bestellten Lichtbilder nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB).

 

7. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Zahlungsverzug beginnt 1 Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Beim Kauf durch einen privaten Verbraucher reduziert sich dies auf 5% über dem Basiszinssatz.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Auftragnehmers.

Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

8. Gegenüber Auftragsgebern weist der Auftragnehmer die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus. Der Auftragnehmer ist Umsatzsteuerfrei nach Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994).

 

9. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Auftragnehmer – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Jede Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem ProdHG bleibt unberührt.

 

10. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Arbeits- und Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers

 

11. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

13. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

12. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

13. Der Auftraggeber verpflichtet sich die bei der elektronischen Speicherung und Übertragung die vom Auftragnehmer gelieferten Vorgaben nicht zu verändern (wie zum Beispiel: Dateinamen, Bildzusatzinformation usw.), sowie die elektronischen Formate in keinster Weise zu verändern.

 

14. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt - gegenüber Nichtverbrauchern nach der Wahl des Auftragnehmers - Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung nach angemessener Frist zweimal fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurück treten oder Minderung verlangen.

 

15. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers Oldenburg (Oldb.), wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Oldenburg (Oldb.) als Gerichtsstand vereinbart.

 

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt

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